DIN 19643: Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Schwimm- und Badebeckenwasser unterliegen dem Infektionsschutzgesetz. Nach § 37 des Infektionsschutzgesetzes, muss "Schwimm- oder Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ( nicht zu befürchten ) ist."
Um diese Forderung zu erfüllen, ist die Aufbereitung und eine Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwassers notwendig. Als Desinfektionsmittel werden Chlor und Chlorverbindungen eingesetzt. Diese dürfen in den Anwendungskonzentrationen, wie sie in Schwimm- und Badebeckenwasser vorliegen, keine Gesundheitsgefährdung für den Badenden und für das Personal darstellen.
Nach DIN 19643 , Teil 1 vom April 1997 soll der Gehalt an freiem Chlor im Beckenwasser 0,3 bis 0,6 mg/l, für Wasser in Warmsprudelbecken 0,7 bis 1,0 mg/l, betragen. Für gebundenes Chlor ist ein oberer Wert von 0,2 mg/l für Reinwasser und Wasser in allen Beckenarten festgelegt worden.
Der Gehalt an Trihalogenmethanen (THM, berechnet als Chloroform) im Beckenwasser soll den Wert von 0,020 mg/l (20 µg/l) nicht überschreiten. Trihalogenmethane sind unvermeidbare Nebenreaktionsprodukte der Chlorung und gelten, wie auch das gebundene Chlor, als gesundheitsgefährdend.
Für die weiteren Hygiene-Hilfsparameter pH-Wert und Redox-Spannung sind in der DIN 19643, Teil 1, ebenfalls untere und obere Werte für Rein- und Beckenwasser festgelegt worden.
So soll in diesen Wässern ein pH-Wert bei Süßwasser von pH 6,5 bis 7,6, bei Meerwasser von pH 6,5 bis 7,8 vorliegen.
Die Redox-Spannung soll in Abhängigkeit vom pH-Wert bei Süßwasser 750 bis 770 mV, bei Meerwasser 700 bis 720 mV betragen. Das freie Chlor sowie der pH-Wert sind nach der DIN 19643 kontinuierlich zu messen, zu regeln und aufzuzeichnen. Dazu müssen für jedes Schwimm- und Badebecken
(Ausnahme: Kaltwassertauchbecken < 2 m3 Inhalt) automatisch geregelte Dosieranlagen für die Chlorung und die pH-Wert-Einstellung installiert sein.
Die Redox-Spannung ist nach DIN 19643 nur mit ortsfesten Messgeräten kontinuierlich zu messen und aufzuzeichnen. Die DIN 19643 legt weiterhin fest, dass bei Ausfall der Chlordosieranlage eine Störmeldung gegeben werden muss und bei Chlorgasdosieranlagen automatisch arbeitende Chlorflaschenumschalter
vorzusehen sind, um eine Unterbrechung der Chlorung insbesondere durch leergewordene Chlorflaschen zu vermeiden.
Liegen nach Ende der täglichen Badebetriebszeit in einem Beckenwasser die in DIN 19643 , Teil 1 geforderten Werte der Hygiene-Hilfsparameter vor, kann der Volumenstrom (Umwälzung) während der betriebslosen Zeit (z. B. Nachtstunden) auf Teillastbetrieb bis zu 50 % des Volumenstromes gedrosselt werden. Weiterhin kann die Dosierung des Flockungsmittels während dieser Zeit eingestellt werden.
In Teil 2 der DIN 19643 sind technische Daten und Angaben zur Adsorption mit Pulver-Aktivkohle aufgeführt.
Mit der Verfahrenskombination: Adsorption - Flockung - Filtration - Chlorung können die vorgegebenen oberen Werte für gebundenes Chlor und Trihalogenmethane leicht erreicht werden.
Alle hier beschriebenen Geräte, Anlagen und Verfahren haben sich in der Praxis bestens bewährt und entsprechen dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.
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